Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen
(ehemals G-Untersuchungen)
Von der Bildschirmvorsorge bis zur Eignungsuntersuchung – schnelle Termine, faire Festpreise, alles in unserer Praxis in Bonn oder bei Ihnen vor Ort.

Was früher „G-Untersuchung“ hieß, heißt heute Vorsorge oder Eignung.
Die bekannten G-Nummern (G25, G37, G41, G42 …) hat die DGUV offiziell abgeschafft. Die Untersuchungen gibt es weiterhin – nur unter neuen Namen. Wir nennen beide, damit Sie sich zurechtfinden:
Arbeitsmedizinische Vorsorge (nach ArbMedVV): dient dem Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter. Es gibt sie als Pflichtvorsorge (muss vor der Tätigkeit erfolgen), Angebotsvorsorge (muss angeboten werden, z. B. Bildschirmarbeit) und Wunschvorsorge (auf Wunsch des Beschäftigten).
Eignungsuntersuchung: klärt, ob jemand für eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist – etwa als Stapler- oder Kranführer (ehemals G25).
Sie sind unsicher, welche Untersuchung Sie brauchen? Rufen Sie kurz an – wir ordnen das in zwei Minuten für Sie ein.
Wir führen alle gängigen Untersuchungen durch
Vorsorge Infektions-gefährdung (G42-Untersuchung)
Für Pflege, Praxen, Kitas und Labore.
Vorsorge Bildschirmarbeit inkl. Sehtest (G37-Untersuchung)
Für alle Bildschirmarbeitsplätze.
Eignung Fahr-, Steuer- & Überwachungs-tätigkeiten (G25-Untersuchung)
Für Stapler-, Kran- und Berufskraftfahrer.
Eignung bei Absturzgefahr (G41-Untersuchung)
Für Arbeiten auf Gerüst, Dach und Leiter.
Ebenfalls häufig gebucht
Vorsorge Lärm (G20)
Vorsorge Atemschutzgeräte (G26.1–26.3)
Vorsorge Auslandsaufenthalt (G35)
Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung
Ihre Vorsorge fehlt?
„Eine Vorsorge ist kein lästiger Haken auf einer Liste. Wir nehmen uns die Zeit, wirklich hinzuschauen – und erklären jedes Ergebnis so, dass man es versteht.“

Tanja Hartmann, Geschäftsführerin

So leicht geht’s
1. Termin wählen
Online buchen oder kurz anrufen. Firmen können Sammeltermine für mehrere Mitarbeiter anfragen.
2. Zur Untersuchung kommen
In unserer Praxis in Bonn-Plittersdorf, je nach Umfang auf Wunsch auch bei Ihnen im Betrieb.
3. Ergebnis und Beratung
Sie erhalten eine verständliche Beratung und Ihre Vorsorgebescheinigung bzw. Eignungsbeurteilung.
Häufig gestellte Fragen
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dem Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten – Ergebnis ist eine Beratung, keine „Tauglichkeitsnote“. Eine Eignungsuntersuchung klärt dagegen, ob jemand für eine bestimmte Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist (z. B. als Stapler- oder Kranführer), und liefert ein klares Eignungsergebnis für den Arbeitgeber.
Ja. Die bekannten G-Nummern (G25, G37, G41, G42 …) hat die DGUV offiziell zurückgezogen. Heute heißt es „arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV“ bzw. „Eignungsuntersuchung“. Die Untersuchungen selbst gibt es weiterhin – wir nennen beide Bezeichnungen, damit Sie sich zurechtfinden.
Alle Standardvorsorgen bieten wir zu festen Preisen an, die Sie vorab in unserer Honorartabelle einsehen können.
Die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Sie ist Teil des Arbeitsschutzes und darf für Beschäftigte nicht mit Kosten verbunden sein – das gilt auch für die Arbeitszeit, in der die Vorsorge stattfindet.
In der Regel finden die Vorsorgen in unserer Praxis in der Turmstraße 21 in Bonn-Plittersdorf statt. Je nach Umfang kommen wir auf Wunsch aber auch zu Ihnen in den Betrieb.
Nein. Für arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen brauchen Sie keine Überweisung – vereinbaren Sie einfach direkt einen Termin.
Ein fachlicher Hinweis zur vierten Frage: Die Aussage, dass der Arbeitgeber die Vorsorge zahlt, stimmt für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV. Bei reinen Eignungsuntersuchungen oder privat veranlassten Untersuchungen (z. B. FeV/Führerschein) kann die Kostenregelung anders sein – das solltet ihr vor Veröffentlichung noch einmal gegenlesen.
