Centrum für Arbeitsmedizin Bonn
Betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Ihr Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2 – mit fester Ansprechperson, Betreuung vor Ort und transparenten Preisen.

Jedes Unternehmen braucht einen Betriebsarzt – wir übernehmen genau so viel, wie Ihr Betrieb wirklich braucht.
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Wie viel Betreuung nötig ist, regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von Branche und Mitarbeiterzahl.
Die Aufteilung
Bis 20 Beschäftigte
Grundbetreuung im Abstand von 1, 3 oder 5 Jahren plus Betreuung aus konkretem Anlass – für viele kleine Betriebe reicht das oft völlig.
Mehr als 20 Beschäftigte
Regelbetreuung mit festen jährlichen Einsatzzeiten (Grundbetreuung + betriebsspezifischer Teil), abhängig von der Gefährdungsgruppe Ihrer Branche.
Wir ermitteln Ihre Betreuungsgruppe und Einsatzzeiten kostenlos im Erstgespräch – Sie zahlen nur, was die Vorschrift wirklich verlangt.

Unsere Leistungen in der Betreuung
Betriebsbegehungen
Wir schauen uns Ihre Arbeitsplätze an und zeigen pragmatisch, was zu tun ist.
Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen bei Erstellung und Fortschreibung.
ASA-Sitzungen
Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ab 20 Beschäftigten Pflicht).
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Planung und Durchführung aller Vorsorgen Ihrer Mitarbeiter (Link auf Vorsorge-Hub).
Beratung in Gesundheitsfragen
Ergonomie, Bildschirmarbeitsplätze, Mutterschutz, Impfaktionen (z. B. Grippeschutzimpfung).
Wiedereingliederung und BEM
Begleitung bei Langzeiterkrankung und betrieblichem Eingliederungsmanagement.

Noch Fragen offen?
„Sie kennen Ihren Betrieb – wir kennen die Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und unterstützen Sie bei der Umsetzung”

Tanja Hartmann, Geschäftsführerin

So leicht geht’s
1. Anfrage stellen
Sie schildern uns kurz Ihr Unternehmen: Branche und Mitarbeiterzahl genügen.
2. Bedarf klären
Wir ermitteln, welche Betreuung und Vorsorgen Sie wirklich brauchen.
3. Angebot erhalten
Sie bekommen ein klares Angebot. Fertig.
4. Betreuung startet
Fester Ansprechpartner, Begehung vor Ort, Vorsorgetermine für Ihr Team in unserer Praxis oder bei Ihnen vor Ort – wenn geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind.
Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit – eine Ansprechstelle
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz brauchen Sie beides. Bei uns müssen Sie es nicht selbst koordinieren: wir arbeiten fest mit einer erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zusammen – Begehungen und ASA-Sitzungen erledigen wir gemeinsam, Sie haben eine Rechnung und einen Ansprechpartner.
Häufig gestellte Fragen
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Der Umfang richtet sich nach Branche und Mitarbeiterzahl (DGUV Vorschrift 2) – für kleine Betriebe ist er oft gering.
Das hängt von Ihren Einsatzzeiten ab, die sich aus Branche und Mitarbeiterzahl ergeben. Wir ermitteln Ihre Betreuungsgruppe kostenlos im Erstgespräch und machen Ihnen ein klares Angebot mit festen Preisen – ohne versteckte Kosten. Einzelne Vorsorgen rechnen wir zu festen Preisen laut Honorartabelle ab.
Das regelt die DGUV Vorschrift 2. Bei bis zu 20 Beschäftigten genügt meist eine Grundbetreuung im Abstand von 1, 3 oder 5 Jahren plus Betreuung aus konkretem Anlass. Ab mehr als 20 Beschäftigten gibt es feste jährliche Einsatzzeiten, abhängig von der Gefährdungsgruppe Ihrer Branche.
Wir sehen uns Ihre Arbeitsplätze vor Ort an, erkennen mögliche Gesundheitsrisiken und beraten Sie pragmatisch, was zu tun ist. Sie bekommen konkrete, umsetzbare Empfehlungen – keinen Papierberg.
Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich und unkompliziert. Wir übernehmen die Betreuung nahtlos – sagen Sie uns einfach Bescheid.
