Centrum für Arbeitsmedizin Bonn
Ihr betriebsärztlicher Dienst in Bonn – Arbeitsmedizin für Unternehmen und Beschäftigte
Betriebsärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen – unkompliziert, zu transparenten Preisen, seit über 20 Jahren in Bonn.

Ich brauche einen Betriebsarzt für meine Firma
Betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
Meine Mitarbeiter brauchen eine Untersuchung
Vorsorge und Untersuchungen
Post von der Berufsgenossenschaft?
Wir helfen schnell weiter
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten muss einen Betriebsarzt bestellen – das regeln ASiG und DGUV Vorschrift 2, schon ab dem ersten Mitarbeiter.
So leicht geht’s
1. Anfrage stellen
Sie schildern uns kurz Ihr Unternehmen: Branche und Mitarbeiterzahl genügen.
2. Bedarf klären
Wir ermitteln, welche Betreuung und Vorsorgen Sie wirklich brauchen.
3. Angebot erhalten
Sie bekommen ein klares Angebot. Fertig.

Wir führen alle gängigen Untersuchungen durch
Vorsorge Infektions-gefährdung (G42-Untersuchung)
Für Pflege, Praxen, Kitas und Labore.
Vorsorge Bildschirmarbeit inkl. Sehtest (G37-Untersuchung)
Für alle Bildschirmarbeitsplätze.
Eignung Fahr-, Steuer- & Überwachungs-tätigkeiten (G25-Untersuchung)
Für Stapler-, Kran- und Berufskraftfahrer.
Eignung bei Absturzgefahr (G41-Untersuchung)
Für Arbeiten auf Gerüst, Dach und Leiter.
Ebenfalls häufig gebucht
Vorsorge Lärm (G20)
Vorsorge Atemschutzgeräte (G26.1–26.3)
Vorsorge Auslandsaufenthalt (G35)
Sie möchten Mehr erfahren?
Darum CAB
Häufig gestellte Fragen
Schon ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Wie viel Betreuung nötig ist, richtet sich nach Branche und Mitarbeiterzahl (DGUV Vorschrift 2).
Betreuungsverträge kalkulieren wir individuell nach den Einsatzzeiten, die sich aus Branche und Mitarbeiterzahl ergeben. Einzelne Vorsorgen und Untersuchungen bieten wir zu festen Preisen an, die Sie vorab in unserer Honorartabelle einsehen können. Fordern Sie einfach ein unverbindliches Angebot an.
Vor allem der Name. Die bekannten G-Nummern (z. B. G37, G42) hat die DGUV offiziell zurückgezogen; heute heißt es „arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV“ bzw. „Eignungsuntersuchung“. Die Vorsorgen selbst gibt es weiterhin – wir nennen beide Bezeichnungen, damit Sie sich zurechtfinden.
In der Regel in unserer Praxis in der Turmstraße 21 in Bonn-Plittersdorf – dort haben wir alle erforderlichen Untersuchungsmöglichkeiten. Die laufende betriebsärztliche Betreuung (z. B. Begehungen, ASA-Sitzungen) findet bei Ihnen im Betrieb statt. Je nach Umfang kommen wir auf Wunsch auch für Vorsorgen zu Ihnen.




