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Konzept zur arbeitsmedizinischen Betreuung Ihres Hauses

Gestatten Sie uns bitte, nachfolgend das CAB, Centrum für Arbeitsmedizin Bonn GmbH, vorzustellen, sowie unser Konzept über die Betreuung Ihres Unter­nehmens kurz aufzuzeigen.

Im CAB Bonn sind z. Zt. hauptberuflich mehrere Fachärzte für Arbeitsmedizin sowie weitere Betriebsärzte beschäftigt. Zum Praxispersonal gehören außerdem zwei arbeits­medizinische Assistentinnen und weiteres nicht ärztliches Personal.

Wir möchten Ihnen nachfolgend kurz umreißen, wie wir uns eine Betreuung Ihres Hauses vorstellen.

Die Aufgaben und Tätigkeiten des Betriebsarztes bestehen aus zwei in einander übergreifende Tätigkeitsbereichen.

  1. Der Betriebsarzt hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfall­verhütung zu unterstützen. Er unterstützt den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeits­schutz tätigen Personen bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebs­anlagen, von sozialen und sanitären Einrichtungen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung be­sonderer Arbeits-verfahren. Dies gilt ebenfalls für die Auswahl und Erprobung von Hautschutzmitteln, von arbeitsphysiologischen, arbeits­psychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen. (Arbeitsrhythmus, Pausenregelung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Gestaltung des Arbeits­ablaufes und der Arbeitsumgebung).

  2. Der Betriebsarzt organisiert die Erste Hilfe im Betrieb und gibt Hilfestellung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie bei der Wiedereingliederung be­hinderter oder langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Be­triebsarzt sollte Berater und vertrauensvoller Ansprechpartner des Arbeitgebers sein.
  1. Weiterhin hat der Betriebsarzt die Aufgabe, die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen, festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mit­zuteilen. Er muß sich dafür einsetzen, daß die festgestellten Mängel beseitigt werden.

  2. Zu den weiteren Pflichten gehören, die Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeit­geber Maßnahmen zur Verhütung dieser Er­krankungen vorzuschlagen.

  3. Außer den unter Punkt 1. aufgeführten Arbeiten hat sich jedoch gezeigt, daß Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend ein Bedürfnis bei sozial­medizinischen Problemen haben.

Obwohl der Betriebsarzt nicht der Ersatz des Hausarztes ist, so ist er doch ein wichtiges Bindeglied zwischen Arbeit­nehmern, den Hausärzten und weiteren sozialmedizinischen Einrichtungen. Der Bedarf nach qualifizierter arbeits- und sozialmedizinischer Betreuung ist nach unseren Erfahrungen in den letzten Jahren mehr als deutlich gestiegen.

Insbesondere im Bereich der Ergonomie, der Arbeitsphysiologie, der Sucht­beratung und bei der betriebsärztlichen Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kontakt mit den Versorgungsämtern, Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die kon­tinuierliche Betreuung der Schwerbehinderten und Langzeitkranken, die auf Grund ihrer persönlichen Situation ein ganz besonderes Betreuungs­bedürfnis haben. Bei diesem Personenkreis sind Sensibilität, Vertrauen in den Betriebs­arzt wichtige Voraussetzungen, damit diese Mitarbeiter gleichwertige Partner im Unternehmen bleiben.

Ein weiteres Aufgabengebiet sehen wir in der Prävention von Suchterkrankungen und die Führung von potentiell Gefährdeten durch engmaschige Anbindung an den Betriebsarzt des Unter­nehmens. Auch der Suchtkranke, egal ob Spielsucht, Alkohol- oder Medi­kamenten­abusus bedarf einer kontinuierlichen Betreuung durch den Betriebs­arzt, der die spezifischen und individuellen Voraussetzungen für eine Weiter­beschäftigung oder Wiedereingliederung am Arbeitsplatz kennen muß.

Die Anbindung von Führungskräften des Unternehmens in diese Betreuung ist für den Betriebsarzt eine wichtige Hilfe. Wir stellen uns vor, daß Vorgesetzte frühzeitig für solche Suchterkrankungen sensibilisiert werden sollten. Neben dem Blick für akuten Handlungsbedarf, ist aber die individuelle Beratung der Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz . Hier hat sich gezeigt, daß die Mitarbeiter für eine persönliche Beratung durch den Betriebsarzt am Arbeitsplatz dankbar sind.

Richtiges Sitzen, die Nutzung der vorhandenen Arbeitshilfen, sowie die ergonomische Büroaus­stattung fördert das Wohl­befinden, und senkt damit Ausfallzeiten. Arbeitsplätze, die hauptsächlich von Bürotätigkeit geprägt sind, müssen insbesondere bei der Beschaffung von Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz beraten werden. Die Tatsache, daß 25% bis 30% der Mitarbeiter fehlsichtig sind, zeigt die Bedeutung der regelmäßigen Untersuchung der Augen. Auch hier muß der Betriebsarzt beratend tätig sein, um eine weitere Schädigung der Augen am Arbeitsplatz zu verhindern.

Die Tätigkeit des Betriebsarztes kann nur dann erfolgreich sein, wenn er nicht nur der Betriebsarzt sondern der persönliche Berater der Mitarbeiter und des Arbeit­gebers ist, dessen uneingeschränktes Vertrauen erworben werden muß. Der Betriebsarzt gehört an den Arbeitsplatz und nicht hinter den Schreibtisch, was nicht be­deutet, daß auch im Sprechzimmer arbeitsmedizinisch behandelt und beraten werden soll, denn die Durchführung der arbeitsmedizinischen Unter­suchungen gehören zum Pflichtprogramm des Betriebsarztes.

Selbstverständlich gilt, wie in allen ärztlichen Bereichen, uneingeschränkt die ärztliche Schweigepflicht. Hier ist oft großes Misstrauen vorhanden, weil der Betriebsarzt oft als der ärztliche Vertreter des Unternehmens und nicht als Arzt des persönlichen Vertrauens gesehen wird. Dieses Vorurteil auszuräumen, bedarf großer Sensibilität und Engagement des Betriebsarztes.

Wir versichern Ihnen, Ihr Unternehmen, wie oben geschildert zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu betreuen. Außer den vorgegebenen Einsatzzeiten stehen wir Ihnen aber auch außerhalb der Sprechstunden in Ihrem Hause jederzeit zur Verfügung. Eine Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Sprechstunde wird nach unseren Erfahrungen sehr gerne akzeptiert und kommt dem Beratungsbedürfnis der Patienten entgegen.